


Lange und häufig kranke Mitarbeiter wieder dauerhaft in die Berufstätigkeit zu integrieren, ist Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements.
Arbeitgeber sind verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanage-ment (BEM) zu installieren: Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist mit dem Mitarbeiter zu klären, „wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden wird und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann“ (Paragraf 84, Abs.2 Sozialgesetzbuch IX).
Solche Gespräche können recht heikel sein. „Da holt der Arbeitgeber lieber jemand von außen, dem sich der Mitarbeiter vielleicht eher öffnet“, so die Rehabilitations-Expertin Isabella Hauser-Hasenstab vom bfz Aschaffenburg. Als Disability Managerin führt sie solche Gespräche, in denen es um die Ursache der Fehlzeiten und die Rückkehr an den alten Arbeitsplatz oder auch um eine mögliche Umbesetzung geht.
Zudem hilft sie Unternehmen beim Einrichten ihres BEM. Dazu gehört die Zusammenstellung eines Integrationsteams. „Idealerweise gehören ihm, wenn vorhanden, ein Arbeitsmediziner an, des weiteren ein Vertreter der Geschäftsleitung, des Betriebsrats, der Personalabteilung und der Arbeitssicherheit sowie ein Schwerbehindertenvertreter“, erklärt Isabella Hauser-Hasenstab. Sie bemüht sich auch, einen Kostenträger zu finden, wenn die Wiedereingliederung des Mitarbeiters eine neue Qualifizierung voraussetzt. In Sachen BEM, das die bbw-Gruppe bayernweit anbietet, kooperiert die gfi mit der AOK.
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