


Disability Manager sollen als „Lotsen“ zwischen Unternehmen, Rententrägern, Krankenversicherungen und der Agentur für Arbeit für gesundheitlich gefährdete und erkrankte Mitarbeiter tätig werden.
Auf den betriebswirtschaftlichen Aspekt reduziert, rechnet sich die Krankheitsprävention im Unternehmen. Zudem sind Arbeitgeber seit 2004 verpflichtet, für Mitarbeiter, die länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt krank waren, eine systematische Wiedereingliederung anzubieten (Paragraph 84 II SGB IX).
Prävention, Rehabilitation und Reintegration sind Gegenstand eines betrieblichen Gesundheitsmanagements. Dieses ganzheitliche Konzept steht hinter einem neuen Ausbildungsangebot: Als einziger Anbieter in Bayern hat das bfz die international anerkannte Ausbildung zum „Certified Disability Management Professional“ in sein Programm aufgenommen. Ab Herbst 2008 können sich Interessierte in vier Blöcken à vier bis fünf Tagen ausbilden und zum zertifizierten Disability Manager prüfen lassen. Der erworbene Titel muss jährlich durch 20 Stunden anerkannte Weiterbildung rezertifiziert werden.
Weitere Informationen zur Ausbildung zum CDMP
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